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Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe

Krankenkassenförderung


Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen 

Seit 2009 gibt es in ganz Bayern für Selbsthilfegruppen einen einheitlichen Antrag und einheitliche Förderkriterien zur Krankenkassenförderung.
Die Anträge werden bei den 12 Runden Tischen  (siehe unten Übersichtsliste) wie im Vorjahr eingereicht und dort abgestimmt und entschieden. Antragsschluss ist für alle regionalen Selbsthilfegruppen ist der 15. Februar des Förderjahres. Der Stichtag ist zu gleich auch der Abgabetermin des Verwendungsnachweises des Vorjahres.
Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. Weitere wichtige Infos enthält der bundesweite Leitfaden (siehe unten Fördergrundsätze).
 

Hier stehen das Antragsformular 2013 inkl.  Merkblatt 2013 zum Download bereit:
Verwendungsnachweis  

Für das Förderjahr 2012 ist ein Verwendungsnachweis abzugeben, der die Ausgaben der Selbsthilfegruppe im Kalenderjahr 2012 aufzeigt.

Abgabeschluss für den Förderantrag 2013 und den Verwendungsnachweis 2012 ist bereits der 15. Februar 2013

Selbsthilfevertreter/-in  am Runden Tisch Oberpfalz 2012 - 2015 
Selbsthilfe Stellvertreter/-in am Runden Tisch Oberpfalz 2012 - 2015



Fördergrundsätze


Die Grundsätze zur Selbsthilfeförderung wurden vom Spitzenverband der GKV am 06. Oktober 2009 nochmals überarbeitet. Informieren Sie sich u.a. darüber, welche Voraussetzungen Ihre Selbsthilfegruppe für Ihre neue Antragstellung erfüllen muss, um als förderungsfähig zu gelten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren regionalen runden Tisch.

  • Startet den Datei-DownloadLeitfaden Fördergrundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe inkl. Krankheitsverzeichnis
    gemäß § 20 Abs. 4 SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 06. Oktober 2009
  • Startet den Datei-DownloadÜbersichtsliste "Runde Tische" in Bayern
Beratung

Fragen zur Antragstellung beantworten Ihnen gerne:

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailMichaela Rinkl unter Tel. 0941/ 599 388 611
Ansprechpartnerin für Selbsthilfegruppen aus Regensburg Stadt und aus dem Landkreis Regensburg.

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailSandra Archilla unter Tel. 0941/ 599 388 612
Ansprechpartnerin für Selbsthilfegruppen aus den Städten und Landkreisen Amberg, Cham, Neumarkt, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Tirschenreuth und Weiden

Kontakt

KISS
Haus der Parität
Landshuter Str. 19
93047 Regensburg

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAnfahrt

Telefon: 0941 | 599 388 610
Telefax: 0941 | 599 388 666

persönlich und telefonisch erreichbar
Mo - Mi 9:00 - 13:00 Uhr
Do      16:00 - 19:00 Uhr
           und nach Vereinbarung

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailkiss.regensburg(at)paritaet-bayern.de

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