

Seit 2009 gibt es in ganz Bayern für Selbsthilfegruppen einen einheitlichen Antrag und einheitliche Förderkriterien zur Krankenkassenförderung.
Die Anträge werden bei den 12 Runden Tischen (siehe unten Übersichtsliste) wie im Vorjahr eingereicht und dort abgestimmt und entschieden. Antragsschluss ist für alle regionalen Selbsthilfegruppen ist der 15. Februar des Förderjahres. Der Stichtag ist zu gleich auch der Abgabetermin des Verwendungsnachweises des Vorjahres.
Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. Weitere wichtige Infos enthält der bundesweite Leitfaden (siehe unten Fördergrundsätze).
Für das Förderjahr 2012 ist ein Verwendungsnachweis abzugeben, der die Ausgaben der Selbsthilfegruppe im Kalenderjahr 2012 aufzeigt.
Abgabeschluss für den Förderantrag 2013 und den Verwendungsnachweis 2012 ist bereits der 15. Februar 2013.
Fördergrundsätze
Die Grundsätze zur Selbsthilfeförderung wurden vom Spitzenverband der GKV am 06. Oktober 2009 nochmals überarbeitet. Informieren Sie sich u.a. darüber, welche Voraussetzungen Ihre Selbsthilfegruppe für Ihre neue Antragstellung erfüllen muss, um als förderungsfähig zu gelten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren regionalen runden Tisch.
Fragen zur Antragstellung beantworten Ihnen gerne:
Michaela Rinkl unter Tel. 0941/ 599 388 611
Ansprechpartnerin für Selbsthilfegruppen aus Regensburg Stadt und aus dem Landkreis Regensburg.
Sandra Archilla unter Tel. 0941/ 599 388 612
Ansprechpartnerin für Selbsthilfegruppen aus den Städten und Landkreisen Amberg, Cham, Neumarkt, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Tirschenreuth und Weiden
Aktuelle Z
ahlen zur Selbsthilfeförderung 2012 durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
Aktuelle Zahlen zur Selbsthilfeförderung 2011 durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
Aktuelle Zahlen zur Selbsthilfeförderung 2011 durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Oberpfalz
Aktuelle Zahlen zur Selbsthilfeförderung 2010 durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
Aktuelle Zahlen zur Selbsthilfeförderung 2008 bis 2010 durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
Aktuelle Zahlen zur Selbsthilfeförderung
2010 durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Oberpfalz
Aktuelle Zahlen zur Selbsthilfeförderung 2009 durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
KISS
Haus der Parität
Landshuter Str. 19
93047 Regensburg
Telefon: 0941 | 599 388 610
Telefax: 0941 | 599 388 666
persönlich und telefonisch erreichbar
Mo - Mi 9:00 - 13:00 Uhr
Do 16:00 - 19:00 Uhr
und nach Vereinbarung
kiss.regensburg(at)paritaet-bayern.de
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