Staatliche Förderung

Gesetzliche Förderung durch den Freistaat Bayern

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales fördert Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit gemäß der aktuell geltenden Förderrichtlinien.

Auf der Webseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales können Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente einsehen und herunterladen.

zu den Antragsformularen

Abgabetermin für eine Förderung ist der 01. November des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres

Der Antrag ist von den Selbsthilfegruppen bei den zuständigen Dachverbänden oder bei der Landes Arbeitsgemeinschaft für Selbsthilfe (LAGS) einzureichen. Selbsthilfegruppen, die keinem Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAGS ein:

LAG Selbsthilfe e.V.
Orleansplatz 3
81667 München
Tel. 089-45 99 24-0
Fax: 089-45 99 24- 13

post(at)lag-selbsthilfe-bayern.de