Staatliche Förderung

Gesetzliche Förderung durch den Freistaat Bayern

Die Förderung durch den Freistaat Bayern wird in 2027  eingestellt.

Die Richtlinie des StMAS zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit läuft 2026 aus.

Die Entscheidung zur Einstellung der Förderung wurde von der Selbsthilfe und ihren Verbänden kritisch begleitet. Die Selbsthilfekoordination Bayern und der Paritätische Bayern haben sich mit Positionspapieren und Schreiben an das Ministerium für eine Fortführung der Förderung eingesetzt. Auch Selbsthilfeaktive machten auf die Folgen der Streichung aufmerksam. Die Bemühungen blieben jedoch leider erfolglos.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung: Tel. 0921 605-3622, 0921 605-3633 oder 0921 605-3634